Steuerhinterziehung kann und sollte man auf allen Ebenen (Länder, Bund, Europa, global) bekämpfen, das sollte kein "entweder - oder" sein. Es gibt auf allen Ebenen Handlungsbedarf, etwa national und regional beim Ausbau der Steuerfahndung, europäisch beim Umsatzsteuerbetrug und global bei der Mindestbesteuerung.
| Kapitel: | Verteilungsgerechtigkeit in Grün |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Kai Langenekert (LAG WiFiSo (BW)) |
| Status: | Geprüft |
| Angelegt: | 21.07.2020, 07:54 |
Kommentare
Dominik Gugeler:
Des Weiteren zeigen die Erfahrungen mit dem EU-Recht, dass sich dort am Ende europäische Steueroasen (Irland, Niederlande, Luxemburg etc.) durchsetzen. Ein Beispiel hierfür wäre der Aktivitätstest (§ 8 Abs. 2 AStG), der die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung innerhalb Europas weitestgehend ins Leere laufen lässt.
Viele Grüße
Ein Betriebsprüfer
Kai Langenekert:
ich stimme dir da zu völlig zu - der ursprüngliche Text meinte ja, dass man unilateral grundsätzlich gar nicht mehr (nur "notfalls") gegen Steuerhinterziehung vorgehen solle. Deshalb mein Änderungsantrag, der ja meint, dass unilaterale Maßnahmen definitiv nötig sind ("auf allen Ebenen"). Tut mir leid, falls das missverständlich formuliert ist - ich wollte mit dem Änderungsantrag eigentlich genau die Problematik abbilden, die du beschreibst.
Dominik Gugeler:
alles klar. Dann habe ich wohl etwas zu schnell gelesen und werde mein Votum entsprechend korrigieren. Danke für Deine Klarstellung.
Viele Grüße
Dominik